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                      Patientenverfügung – um sicher zu sein

 

Mit einer Patientenverfügung sorgt man für Situationen vor, in denen man durch einen Unfall oder eine Krankheit nicht mehr selber entscheiden kann. Man hält im Voraus fest, welchen medizinischen Massnahmen man zustimmt und welche man ablehnt. Das erleichtert Ärztinnen und Ärzten schwierige Entscheide zu fällen und entlastet auch Angehörige. Seit dem 1. Juni 2015 liegt die FMH-SAMW Patientenverfügung in einer leicht überarbeiteten Version vor. Sie wurde an die Bedürfnisse des per 1. Januar 2013 in Kraft getretenen neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrechtes angepasst und ebenso ist sie auf die Terminologie des Zivilgesetzbuches (ZGB) abgestimmt.

 

WICHTIG: Patientenverfügungen, die vor dem 1. Juni 2015 ausgefüllt wurden, sind nach wie vor gültig!

Die FMH und die SAMW stellen eine Patientenverfügung in zwei Varianten sowie eine Hinweiskarte fürs Portemonnaie zur Verfügung.

 

Neu kann die Patientenverfügung bis auf die Unterschrift elektronisch ausgefüllt, gespeichert und ausgedruckt werden. Wir tragen damit den individuellen Bedürfnissen der Benutzerinnen und Benutzer Rechnung. Mit dem Befehl «Vorhandene Felder markieren» oben rechts auf dem Formular werden die auszufüllenden Felder als Hilfe für den Benutzer sichtbar. Wir empfehlen, das Dokument zuerst herunterzuladen und abzuspeichern, bevor es ausgefüllt wird.

Nach wie vor muss eine Patientenverfügung handschriftlich unterschrieben werden, damit sie gültig ist.

 

Unten sind 4 Formulare zum Download bereit. Klicken Sie einfach auf das entsprechende Symbol und das Dokument öffnet sich.

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